Grundsätzlich und unabhängig der Warnstufe gilt INDOOR Maskenpflicht (Kinder ab 6 Jahren) im Gebäude (Sporthalle, Sportraum, Sportheim, Umkleidetrakte auf Freiluftsportanlagen usw...) inkl. etwaiger Vereinsgastros mit Ausnahme des Sporttreibens und des Sitzens. Des Weiteren gilt weiterhin das Abstandsgebot, die Kontaktnachverfolgung, regelmäßige Desinfektion, Sicherstellung von Be- und Entlüftung usw.
WARNSTUFE 1 (aktuell gültig):
- Drinnen: 2G
- Draußen: 3G
Des Weiteren gilt für Veranstaltungen, bei denen zw. 25 und 1.000 Personen zu erwarten sind folgendes:
WARNSTUFE 1 (aktuell gültig):
- Drinnen: 2G
- Draußen: 3G